Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, ob und in welcher Höhe die Kosten von der öffentlichen Hand oder von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Leistung der Krankenkassen zu meinem Psychotherapieangebot:
Sie haben bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten Ihnen einen Teil des an die Psychotherapeutin bezahlten Honorars zurück.
Die meisten Krankenkassen leisten bei Einzeltherapiesitzungen für eine Sitzung von 50 Minuten Dauer einen Kostenzuschuss, der von Kasse zu Kasse in unterschiedlicher Höhe ausfällt (Tarif 2024: ÖGK 33.70€, BVA 46.60€, SVS 45€).
„Wirtschaftlich schwache“ Personen können einen Antrag bei der SGKK (Salzburger Gebietskrankenkasse) für die volle Kostenübernahme (bzw. mit Selbstbehaltskosten) stellen. Dazu müssen sie ihr gesamtes Einkommen offenlegen, für eine volle Kostenübernahme sollte das Einkommen etwa in der Höhe der Mindestsicherung liegen.
Honorar:
Die Höhe meines Honorars für 50 Minuten Einzelpsychotherapie beträgt € 110,00. Die Zahlung des Honorars erfolgt bar nach jeder Sitzung bzw. nach mehreren Sitzungen zusammengefasst oder mittels Zahlschein.